Aufbereitetes Biogas in unserem Netz
Die Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) regelt die Einspeisung von auf Erdgasqualität aufbereitetem Biogas in Erdgasnetze. Darüber hinaus gelten die Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und der Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV).
- Auf Basis des § 33 Abs. 6 und 7 der GasNZV wird nach Prüfung ein Netzanschlussvertrag zwischen dem Anschlussnehmer und WerraEnergie GmbH abgeschlossen. Dies ist Voraussetzung für die Errichtung des Netzanschlusses.
- Die WerraEnergie GmbH nimmt das in der Anlage des Anschlussnehmers erzeugte und auf Erdgasqualität aufbereitete Biogas im Rahmen der jeweils bestehenden gesetzlichen Verpflichtungen, derzeit nach Maßgabe der GasNZV, bis zu dem max. vereinbarten stündlichen Volumenstrom in ihr Gasnetz auf.
Wenn Sie auf Erdgasqualität aufbereitetes Biogas in das Gasnetz der WerraEnergie GmbH einspeisen möchten, finden Sie hier alle notwendigen Unterlagen: