FAQ - Häufig gestellte Fragen und Antworten

Sicherheit und Zuverlässigkeit bei Ihrer Energieversorgung ist nicht nur eine Frage hervorragender Technik. Wir möchten Ihre Probleme lösen - und Sie wissen lassen, dass Sie bei WerraEnergie in guten Händen sind.

Fragen zu An-/Ab-/Ummeldung und Zählern

Melden Sie sich einfach bei uns – wir lassen Ihnen gerne ein Anmeldeformular und den von Ihnen gewünschten Vertrag zu kommen. Sie können die Anmeldung auch online auf unserer Homepage vornehmen. Anschließend erhalten Sie eine Vertragsbestätigung von uns und der Versorgung steht nichts mehr im Wege.

Um einen Lieferantenwechsel durchführen zu können, müssen Sie sich einfach bei uns anmelden. Den Wechsel übernehmen wir für Sie! Beachten Sie dabei aber bitte die Mindestvertragslaufzeit bei Ihrem bisherigen Anbieter. Bei Preisänderungen können Sie ein sogenanntes Sonderkündigungsrecht wahrnehmen – hierfür müssen Sie allerdings selbst bei Ihrem bisherigen Lieferanten kündigen, damit wir Sie schnellstens versorgen können.

Bei jedem Umzug steht Ihnen, unabhängig von der Mindestvertragslaufzeit, ein Sonderkündigungsrecht für Ihren Vertrag zu. So können Sie sich ganz einfach bei uns abmelden und bei Bedarf eine Anmeldung für Ihre neue Wohnung vornehmen. Eine An- oder Abmeldung kann jedoch nur sechs Wochen rückwirkend mitgeteilt werden. Sonderverträge können mit einer zweiwöchigen Frist gekündigt werden.

Am einfachsten kann der Zählerstand ganz bequem online über unsere Homepage gemeldet werden. Weiterhin kann die Zählerstandsmeldung über das Ausfüllen und Zurücksenden unserer Ablesekarte, welche Sie von uns bekommen, vorgenommen werden. Oder Sie senden uns Ihren Zählerstand persönlich, schriftlich, via Mail (info@werraenergie.de)(Email-Verlinken) oder telefonisch (03695/8760-36)!

Da die Rechnungen sechs Wochen nach Abrechnungsende bei Ihnen als Kunde sein müssen. Dies wäre nicht möglich, wenn wir Anfang Januar erst die Zählerstände einarbeiten könnten. Der Zählerstand zum 31.12. wird rechnerisch ermittelt.

Erfolgt zur Abrechnungserstellung keine aktuelle Zählerstandsmitteilung, sind wir berechtigt, einen rechnerisch ermittelten Zählerstand vom Netzbetreiber anzufordern und zur Erstellung der Jahresendabrechnung zu verwenden.

Die Kündigungsfrist Ihres Sondervertrages ist immer in den jeweiligen Vertragsbedingungen angegeben. Bei einem Umzug steht Ihnen allerdings ein Sonderkündigungsrecht zu.

Das ist leider nicht möglich. Sollten Sie nach einem Sterbefall oder Ähnlichem einen Sondervertrag übernehmen wollen, so müssen Sie eine Abmeldung für den Vorverbraucher durchführen lassen und sich selbst wieder anmelden.

Fragen zu Rechnungen und Abschlägen

Sie bezahlen 11 Abschläge im Jahr – im Januar wird kein Abschlag erhoben, da wir hier für Sie die Jahresendabrechnung erstellen. Die Abschlagshöhe wird folgendermaßen berechnet: (aktueller Arbeitspreis * geschätzter Jahresverbrauch * MwSt.) / 11

Sie können die Höhe Ihrer Abschläge jederzeit durch eine Meldung bei uns flexibel anpassen. Beachten Sie hierbei bitte, dass durch zu geringe Abschläge eine hohe Nachzahlung in Ihrer Jahresendabrechnung entstehen kann. Wir passen den Abschlag aber auch immer zur Jahresendabrechnung automatisch an Ihren Verbrauch an.

Sie erhalten in der Regel im Jahr einmalig eine Jahresverbrauchsabrechnung. Diese wird Ihnen zwischen Anfang und Mitte Februar zugesandt.

Um Ihre Zahlung an uns über einen Lastschrifteinzug per SEPA-Mandat umzustellen, schicken wir Ihnen gern auf Anfrage das entsprechende Formular zu. Sie können es sich aber auch einfach selbst hier* (https://www.werraenergie.de/_Resources/Persistent/7bab54b56f08db6a52f060c4dbd750148aa16930/SEPA-Lastschriftmandat.pdf) ausdrucken. Sobald Sie das Formular unterschrieben an uns zurückgesendet haben, nutzen wir dieses für Gutschriften sowie Forderungen. Sie stellen so nicht nur sicher, dass wir Ihnen eine eventuelle Gutschrift am Ende des Jahres einfach verrechnen oder zurücküberweisen können, sondern auch, dass Sie immer rechtzeitig bezahlen und nicht in Zahlungsverzug kommen.

Wenn Sie ein Lastschriftmandat bei uns hinterlegt haben, wird das Guthaben mit dem ersten Abschlag im Februar verrechnet. Sollte dann noch ein Restguthaben bestehen, erfolgt die Rücküberweisung automatisch zum 15. bzw. zum letzten Werktag im Februar. Als Barzahlerkunde benötigen wir Ihre Bankverbindung zur Überweisung des Guthabens. Wir senden Ihnen auf Wunsch dazu eine Mandatskarte zu, welche Sie einfach unterzeichnet an uns zurücksenden.

Fragen zu Produkten

Die Grundversorgung hat eine Schutzfunktion für die Verbraucher: Alle Haushaltkunden haben einen Anspruch auf Grundversorgung. Sie umfasst die Belieferung von Strom und Gas zu veröffentlichten allgemeinen Preisen und Bedingungen. Diese sind in den Grundversorgungsverordnungen Strom und Gas (GVV-Strom und GVV-Gas) durch den Gesetzgeber definiert. Die Verpflichtung zum Angebot der Grundversorgung betrifft den Energieversorger, der in einem Netzgebiet die meisten Haushaltkunden beliefert. Er wird auch dann tätig, wenn ein anderer Lieferant zum Beispiel bei Insolvenz seinen vertraglichen Verpflichtungen der Energielieferung nicht nachkommen kann. In diesem Fall ist der Grundversorger verpflichtet, den Kunden eine „Ersatzversorgung“ anzubieten, um sie vor Risiken einer Lieferunterbrechung zu schützen. Die Besonderheit der Grundversorgung ist der konkludente Vertragsschluss, d.h. der Vertrag kommt bereits durch Entnahme der Energie am Zählpunkt zustande. Dem Kunden werden jedoch unbefristete Laufzeiten und sehr kurze Kündigungsfristen geboten.

Kunden, die nicht im Rahmen der Grundversorgung Energie beziehen möchten, können unter einer Vielzahl von sogenannten Sondervertragsprodukten wählen. In Deutschland werden pro Netzgebiet durchschnittlich über 100 Stromprodukte und über 50 Gasprodukte angeboten. Diese Sondervertragsprodukte sind im Rahmen des allgemeinen Vertragsrechts, insbesondere der AGB-Rechtsprechung, vom Energieversorger frei gestaltbar. Die Konditionen der Verträge sind unterschiedlich und richten sich nach den Bedürfnissen der jeweiligen Kundengruppe. Damit der Vertrag zustande kommt, muss der Kunde aktiv das Vertragsangebot des Lieferanten annehmen. Laufzeiten und Kündigungsfristen variieren je nach Produkt.

Jeder Haushalts- oder Kleingewerbekunde hat automatisch Anspruch auf die Belieferung mit Energie im Rahmen der Grund- bzw. Ersatzversorgung. Der Grundversorger stellt unter anderem bei einem Umzug oder Neubezug einer Wohnung sofort verfügbare Energie zur Verfügung. Auch wenn beispielsweise ein Strom- oder Gaslieferant Insolvenz anmelden muss und seine Kunden nicht mehr mit Energie beliefern kann, muss der Grundversorger automatisch einspringen (sofern die Kunden nicht zu einem anderen Versorger wechseln). Für die Grundversorgung müssen die Versorger auch deshalb immer flexibel Energie beschaffen, ohne die genauen Abnahmemengen planen zu können. Dies trägt zu höheren Beschaffungskosten in der Grundversorgung bei. Durch die Regelungen des Gesetzgebers sind in der Grundversorgung sehr verbraucherfreundliche Vertragskonditionen vorgegeben und gesetzlich abgesichert (bundesweit standardisierte Bedingungen in der GVV). So haben die Kunden beispielsweise ein Kündigungsrecht von nur zwei Wochen. Auch dies erschwert die Optimierung der Kosten bei der Energiebeschaffung und die Planbarkeit des Absatzes.

Grundversorger bieten zudem ein erhöhtes Service- und Beratungslevel an. Auch deshalb ist der Preis meist etwas höher als bei günstigen Sondervertragsprodukten, die aber zum Beispiel nur online gebucht und verwaltet werden können oder nur bestimmte Zahlungsmöglichkeiten zulassen. Das gebotene Preis-Leistungs-Verhältnis der Grundversorgung ist angemessen. Zumal auch Grundversorgungsprodukte im intensiven Wettbewerb zu Sondervertragsprodukten stehen und sich im Markt behaupten müssen.

Im Gegensatz zu anderen Anbietern verlangen wir keinen monatlichen Grundpreis von Ihnen – Sie zahlen also nur das, was Sie auch tatsächlich verbraucht haben.

Mit unseren Produkten haben Sie außerdem freie Wahl darüber, wie lange Ihr Vertrag mit uns laufen soll – Sie können wählen zwischen Vertragslaufzeiten von drei, zwölf und 24 Monaten. Außerdem stufen wir Sie automatisch in die für Sie günstigsten Verbrauchsstufe innerhalb des Tarifs um. Im Zusammenhang mit unseren Produkten steht Ihnen des Weiteren stets der volle Service durch unsere kompetenten Berater bei Fragen aller Art zur Verfügung. Durch unsere Nähe zu Ihnen und zur Region finden wir für jeden Kunden die optimale Lösung zur Energieversorgung.

Um den für Sie günstigsten Tarif bestimmen zu können, nutzen Sie einfach unseren Tarifrechner auf der Homepage. Sie können auch jederzeit zu einer persönlichen Beratung in einem unserer Service-Zentren vorbei kommen oder sich telefonisch bei einem unserer Kundenbetreuer melden. Unsere Mitarbeiter beraten Sie gern, damit Sie den für Sie günstigsten Tarif finden.

Ja das ist natürlich möglich. Nutzen Sie dafür unseren bequemen Online-Tarifrechner für Strom (Verlinkung auf Strom-Tarifrechner Seite) oder Gas (Verlinkung auf Gas-Tarifrechner Seite . Wenn Sie anschließend den für Sie passenden Tarif auswählen, können Sie das Online-Formular Ihres Vertrages entsprechend der angegebenen Schritte ausfüllen.

Wir helfen Ihnen gerne im Rahmen einer Beratung weiter und versuchen herauszufinden, wie Sie Ihren Energieverbrauch senken können. Da wir nicht pauschal die Ursache dafür feststellen können, melden Sie sich bitte bei unseren Kundenberatern.

Haben Sie noch weitere Fragen?

Mehr Informationen erhalten Sie von unserem Kundenservice Team vor Ort,
per Telefon oder E-Mail.

Störungsmeldungen

Strom: 0 800 / 93 78 766 (Bad Salzungen, Floh-Seligenthal, Schweina, Stadtlengsfeld, Vacha) Erdgas: 0 800 / 622 5 622

Bad Salzungen

Öffnungszeiten
  • Mo. & Mi. 8 - 12 Uhr, 12.30 - 16 Uhr
  • Di. 8 - 12 Uhr, 12.30 - 17 Uhr
  • Do. 8 - 12 Uhr, 12.30 - 18 Uhr
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Schmalkalden

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  • Mo. + Di. 8 – 12, 12.30 – 16 Uhr
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