Entgelte für die Nutzung des Stromnetzes der WerraEnergie GmbH
Gemäß der Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (StromNEV) veröffentlicht die WerraEnergie GmbH nachfolgend die verbindlichen Netzentgelte. Gemäß § 20 EnWG stellt die WerraEnergie GmbH ihre Versorgungsnetze diskriminierungsfrei für die Belieferung von Letztverbrauchern zur Verfügung.