Ladeinfrastruktur für Elektromobilität
Anzeige der Ladeleistung kleiner 12 kVA (11 kW)
Zum Anzeigen einer Ladeleistung ist es verpflichtend die erforderlichen Angaben frühzeitig vor der Installation der WerraEnergie, als zuständiger Netzbetreiber, mitzuteilen. Diese Informationen sind notwendig, um Messeinrichtungen, den Hausanschluss und das Niederspannungsnetz ideal auszulegen und mögliche Netzrückwirkungen beurteilen und vorbeugen zu können. Weitere Informationen dazu können aus den Technischen Anschlussbedingungen (TAB 2019) und den aktuellen technischen VDE|FNN Anwendungsregel gemäß VDE-AR-N 4100 entnommen werden. Für die Anzeige der Ladeeinrichtung benötigt die WerraEnergie folgende Unterlagen ausgefüllt:
- Anmeldung zum Netzanschluss Strom
- Datenerfassungsblatt Ladeinfrastruktur
Anmeldung der Ladeleistung ab 12 kVA (11 kW)
Zur Anmeldung einer Ladeleistung ist es verpflichtend die erforderlichen Angaben frühzeitig vor der Installation der WerraEnergie, als zuständiger Netzbetreiber, mitzuteilen und zur Verfügung zu stellen. Diese Informationen sind notwendig, um Messeinrichtungen, den Hausanschluss und das Niederspannungsnetz ideal auszulegen und mögliche Netzrückwirkungen beurteilen und vorbeugen zu können. Es ist zu beachten, dass jegliche Ladetechnik ab einer Leistung von 12 kVA bzw. 11 kW beim zuständigen Netzbetreiber genehmigungspflichtig ist. Dafür ist vorab eine Prüfung seitens der WerraEnergie als Netzbetreiber notwendig. Zur Anmeldung der Ladeeinrichtung benötigt die WerraEnergie folgende Unterlagen ausgefüllt:
- Anmeldung zum Netzanschluss Strom
- Datenerfassungsblatt Ladeinfrastruktur
- Lageplan des geplanten Ladestandortes
- Herstellerzertifikate der Ladetechnik
- u. U.Unterlagen zum verbauten Lastmanagement
- u. U. Unterlagen zur verbauten Symmetrieeinrichtung
Im Folgenden stehen die notwendigen Unterlagen zum Download bereit: