Messstellenbetrieb
Gemäß EnWG können Netzanschlussnehmer im Netz der WerraEnergie GmbH einen Dritten als Messstellenbetreiber mit dem Messstellenbetrieb beauftragen.
Hierzu muss der beauftragte Dritte mit dem Netzbetreiber die von der Bundesnetzagentur vorgeschriebenen Standardrahmenverträge (Messstellenbetreiberrahmenvertrag) abschließen.
Inhalt des Messstellenrahmenvertrages sind u.a. auch die verbindlich vorgegebenen technischen Mindestanforderungen und die Mindestanforderungen an die Messeinrichtung bezüglich des Datenumfanges und der Datenqualität.