Der Grundversorger in unserem Netz
Gemäß § 36 Abs. 2 Satz 2 EnWG sind Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung verpflichtet, alle drei Jahre jeweils zum 01. Juli, erstmals zum 01. Juli 2006, den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen.
Der Grundversorger im Gas-Netzgebiet der WerraEnergie GmbH (Netz) für den Zeitraum 01.01.2022 bis zum 31.12.2024 ist die WerraEnergie GmbH (Vertrieb).